Die Aufzeichnungspflicht ist gelöst

Mit einer Stempeluhr zur Erfassung der Arbeitszeiten lösen Sie auch das Thema Aufzeichnungspflicht beim Mindestlohn. Die Prüfer der Sozialversicherung und der Zollverwaltung überprüfen die Einhaltung des Mindestlohns. Als Unternehmer haben Sie die Pflicht, die Arbeitszeit der Mitarbeiter aufzuzeichnen und den Behörden gegenüber lückenlos nachzuweisen.

Sofern Sie keine elektronische Zeiterfassung im betrieb haben, ist es allein schon deswegen fast unerlässlich eine Stempeluhr zu nutzen. Denn damit ersparen Sie Ihrem Unternehmen das zeitaufwändige manuelle Führen von Stundenzetteln. Die Anschaffung einer Stempeluhr erfüllt somit nicht nur Ihre Pflichten, sondern spart Ihnen auch Zeit.

Wir führen Markengeräte der Bürk Mobatime und haben auch das passende Zubehör. Für Fragen stehen Ihnen unsere Mitarbeiter gerne jederzeit zur Verfügung.

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