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    <title>Blog / Atom Feed</title>
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    <updated>2026-04-14T11:06:28+02:00</updated>
    
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            <title type="text">Höchstes Gericht erklärt Zeiterfassung zur Pflicht</title>
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                                            Zeiterfassung und Aufzeichnungspflicht mit Hilfe von Stempelkarten
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                <![CDATA[
                 &amp;nbsp; 
   Das Bundesarbeitsgericht hat entscheiden (Az::1ABR22/21) - Zeiterfassung ist Pflicht   
   Nachstehend ein Artikel aus der HAZ vom 14.09.2022   
 &amp;nbsp; 
 &amp;nbsp; 
  Höchstes Gericht erklärt Zeiterfassung zur Pflicht  
  Überraschendes Urteil bringt Arbeitgeber unter Zugzwang&amp;nbsp;/ Bundesregierung hat alte EuGH-Entscheidung noch nicht umgesetzt  
 Von Andreas Niesmann 
 &amp;nbsp; 
 Die Stechuhr schien ein Relikt der Vergangenheit zu sein. Die moderne Form davon kommt wohl zurück.Foto: Armin Weigel/dpa 
 
  Berlin.&amp;nbsp;  Arbeitszeiten müssen in Deutschland grundsätzlich und systematisch erfasst werden. Dies hat das Bundesarbeitsgericht in einem Grundsatzurteil entschieden (Az.: 1ABR 22/21). Gerichtspräsidentin Inken Gallner begründete das am Dienstag in Erfurt mit der Auslegung des deutschen Arbeitsschutzgesetzes nach dem sogenannten Stechuhr-Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) von 2019. Die Folgen werden nach Einschätzung von Fachleuten weitreichend sein. Unternehmen, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und Politik dürfte der Richterspruch noch lange beschäftigen.  
 ▶&amp;nbsp;Was ist der Anlass des Urteils? 
 Geklagt hatte der Betriebsrat einer sozialen Einrichtung in Nordrhein-Westfalen. Die Betriebsräte wollten ein Initiativrecht für die Einführung eines elektronischen Systems zur Zeiterfassung erstreiten. Sie wollten von ihrem Arbeitgeber verlangen können, eine digitale Stechuhr einzuführen. Bisher hatten Betriebsräte in dieser Frage nur ein Abwehrrecht, wenn sie eine Überwachung durch den Arbeitgeber befürchteten. Der klagende Betriebsrat sorgt sich allerdings nicht vor der Überwachung, sondern vor der Überlastung der Beschäftigten. Die Zeiterfassung soll helfen, Überstunden zu dokumentieren und einzudämmen. 
 ▶&amp;nbsp;Was hat das Bundesarbeitsgericht konkret entschieden? 
 Formal hat der Betriebsrat nicht recht bekommen. Eine betriebliche Mitbestimmung oder ein Initiativrecht für die Einführung digitaler Zeiterfassungssysteme sei ausgeschlossen, urteilte das höchste deutsche Arbeitsgericht. Die Begründung der Ablehnung hat es allerdings in sich: Das Gericht hält ein Initiativrecht für überflüssig, da in Deutschland bereits eine gesetzliche Verpflichtung zur Arbeitszeiterfassung existiere. Diese ergibt sich laut der Vorsitzenden Richterin aus der Auslegung des deutschen Arbeitsschutzgesetzes nach Maßgabe des „Stechuhr-Urteils“ des EuGH. Es wurde bisher allerdings nicht in deutsches Recht umgesetzt. Die Richterinnen und Richter gehen damit über die eigentliche Forderung der Kläger hinaus. 
 ▶&amp;nbsp;Welche Folgen hat das Urteil? 
 Die Folgen dürften weitreichend sein, denn bisher mussten nach dem deutschen Arbeitszeitgesetz nur Überstunden und Sonntagsarbeit dokumentiert werden, nicht aber die gesamte Arbeitszeit. Arbeitsrechtsexperten sprechen von einer „faustdicken Überraschung“ und einem „Paukenschlag“. Bislang gelten in vielen Unternehmen und Behörden sogenannte Vertrauensarbeitszeitmodelle, bei denen Beschäftigte ihre Arbeit zeitlich selbst organisieren und der Arbeitgeber ihnen in dieser Hinsicht vertraut. Andersherum müssen auch die Beschäftigten darauf vertrauen, dass sich die an sie gestellten Erwartungen in der vorgegebenen Arbeitszeit erfüllen lassen. Das Urteil könnte solche Arbeitszeitmodelle nun obsolet werden lassen. 
 ▶&amp;nbsp;Was kommt auf Unternehmen zu? 
 „Unternehmen, die keine Lösungen zur umfassenden Arbeitszeiterfassung anbieten, befinden sich nun in einem rechtswidrigen Zustand“, warnte der Münchner Arbeitsrechtler Michael Kalbfus im Gespräch mit dem RedaktionsNetzwerk Deutschland (RND). Übergangsfristen für die Einführung digitaler Stechuhren gebe es keine. Er könne den Unternehmen nur empfehlen, schnell Lösungen zur Zeiterfassung in Angriff zu nehmen, auch wenn der Aufwand zum Teil erheblich sei. Außerdem rechnet der Experte der Wirtschaftskanzlei Noerr mit Rückschritten bei den zuletzt immer beliebter gewordenen flexiblen Arbeitsmodellen. Das Urteil gelte auch für Homeoffice und Telearbeit, sagte Kalbfus. „Mit der großen Flexibilität im Homeoffice dürfte es vorbei sein.“ 
 
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                            <updated>2022-09-15T00:00:00+02:00</updated>
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            <title type="text">Die Aufzeichnungspflicht ist gelöst</title>
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                                            Zeiterfassung und Aufzeichnungspflicht mit Hilfe von Stempelkarten
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                <![CDATA[
                 Mit einer Stempeluhr zur Erfassung der Arbeitszeiten lösen Sie auch das Thema Aufzeichnungspflicht beim Mindestlohn. Die Prüfer der Sozialversicherung und der Zollverwaltung überprüfen die Einhaltung des Mindestlohns. Als Unternehmer haben Sie die Pflicht, die Arbeitszeit der Mitarbeiter aufzuzeichnen und den Behörden gegenüber lückenlos nachzuweisen. 
 Sofern Sie keine elektronische Zeiterfassung im betrieb haben, ist es allein schon deswegen fast unerlässlich eine Stempeluhr zu nutzen. Denn damit ersparen Sie Ihrem Unternehmen das zeitaufwändige manuelle Führen von Stundenzetteln. Die Anschaffung einer Stempeluhr erfüllt somit nicht nur Ihre Pflichten, sondern spart Ihnen auch Zeit. 
 Wir führen Markengeräte der Bürk Mobatime und haben auch das passende Zubehör. Für Fragen stehen Ihnen unsere Mitarbeiter gerne jederzeit zur Verfügung. 
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                            <updated>2021-05-18T00:00:00+02:00</updated>
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            <title type="text">Arbeitszeiterfassung nach dem EuGH-Urteil</title>
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                                            Mit einer Stempeluhr ist die Arbeitszeiterfassung auch für Kleinstbetriebe zu realisieren.
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                <![CDATA[
                 Der europäische Gerichtshof hat entschieden, dass jede einzelne Arbeitsstunde täglich dokumentiert werden muss. 
 Arbeitgeber waren bisher gesetzlich weitgehend lediglich zur Erfassung von Arbeitszeiten verpflichtet, die über acht Stunden täglich hinausgehen. Jetzt muss diese Lücke geschlossen werden und Zeiterfassung ab der 0. Stunde erfolgen. In vielen Betrieben gibt es bereits eine elektronische Zeiterfassung, die diese Anforderung erfüllt. 
 Für Kleinstbetriebe mit wenigen Mitarbeitern ist die Stempeluhr eine preiswerte Alternative. Die tägliche Arbeitszeit wird auf Stempelkarten protokolliert und das Unternehmen muss nicht in elektronische Systeme investieren. Unsere Stempeluhren gibt es in verschiedenen Ausprägungen von der einfachen Protokollierung bis hin zur automatischen Errechnung der Tagessalden. 
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                            <updated>2020-08-25T00:00:00+02:00</updated>
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            <title type="text">Computer Hauptuhr MHU 60</title>
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                                            Mit einer Uhrenanlage zeigen Sie in allen Bereichen Ihres Betriebes die gleiche Zeit an.
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                <![CDATA[
                 Unsere Hauptuhr MHU 60 ist für die Funkführung mit DFC 77 oder GPS ausgelegt uns kann bis zu 16 Nebenuhren ansteuern. Somit ist sie ideal für kleine Uhrenanlagen, zur Steuerung von Aussenuhren oder von Werbeuhren. Die Uhrenlinie wird per Impuls oder MODALine gespeist. Die Bauart ermöglicht eine Wandmontage oder eine Montage im Schaltschrank auf einer 35mm DIN Schiene. 
 Weitere Informationen finden SIe auf unserer Produkseite:&amp;nbsp;  https://www.hauptuhren.de/  
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                            <updated>2020-08-05T00:00:00+02:00</updated>
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            <title type="text">Rechnende Stempeluhr</title>
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                                            Verbinden SIe die klassische Stempeluhr mit der Vereinfachung einer automatischen Berechnung.
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                <![CDATA[
                 Mit der Stempeluhr K895 können SIe nicht nur die Kommt und Geht Zeiten Ihrer Mitarbeiter erfassen lassen, sondern auch nach einem vorher definierten Zeitprogramm die Stunden ausrechnen lassen. Das Zeitprogramm können Sie wahlweise als Festzeit, Gleitzeit oder Teilzeit einstellen. Sie können das Gerät auch ohne Rechenfunktion zur Zeitregistrierung mit der Stempelkarte Typ 2-6 nutzen 
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                            <updated>2020-07-21T00:00:00+02:00</updated>
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            <title type="text">Erfassen Sie Ihre Auftragszeiten</title>
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                                            Einfache Erfassung von Auftragszeiten auf Auftragskarten, Werkstattaufträgen und Laufkarten
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                <![CDATA[
                 Unleserliche Einträge von Zeit und/oder Datum auf Ihren Belegen gehören der Vergangenheit an. Mit einem Zeitstempler können Sie jede Art von Auftragskarten, Werkstattaufträgen, Laufkarten, eingehende Formulare und andere Dokumente sauber, ordentlich und exakt mit einem Zeit- Und Datumsstempel versehen. So erkennen Sie auf einen Blick durch An- und Abstempeln der Stempelzeiten welchen Aufwand Sie mit einem Auftrag hatten.   Beachten Sie unser aktuelles Angebot und sparen Sie über 30% gegenüber dem Listenpreis.   
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                            <updated>2020-07-06T00:00:00+02:00</updated>
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            <title type="text">Zeiterfassung Online übers Web</title>
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                                            Das Zeiterfassungssystem ZWS Web von Bürk Mobatime
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                <![CDATA[
                 Die Onlinelösung zur Zeiterfassung wurde für Unternehmen entwickelt, die nicht in die Investition und Wartung einer IT-Infrastruktur investieren möchten. Ausserdem eignet sich eine Cloud Lösung perfekt für die gemischte Erfassung verschiedener Abteilungen. Zum Beispiel am Terminal für die Mitarbeiter in der Produktion, am Webbrowser für die Mitarbeiter in der Verwaltung oder im Homeoffice und mobil per App für den Aussendienst. Und alles über ein gemeinschaftliches Portal. Erfassen Sie Ihre Arbeitszeiten konform zum Urteil des EuGH vom 14.05.2019. 
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                            <updated>2020-06-02T00:00:00+02:00</updated>
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            <title type="text">Zeiterfassung klassich mit Stempeluhr</title>
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                                            Zeiterfassung auf konventionelle Art mit Hilfe von Stempelkarten
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                <![CDATA[
                 Gerade für Kleinunternehmen aus Handwerk, Produktion oder Verwaltung scheuen die Investition einer elektronischen Zeiterfassung. Um trotzdem der Pflicht des aktuellen EuGH Urteils gerecht zu werden ist die Stempeluhr eine preiswerte Alternative zur Erfassung der Kommt und Geht Zeiten. In unserem Shop finden Sie Stempeluhren nebst Stempelkarten für jeden Anwendungsbereich. 
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                            <updated>2020-05-18T00:00:00+02:00</updated>
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