Arbeitszeiterfassung nach dem EuGH-Urteil

Der europäische Gerichtshof hat entschieden, dass jede einzelne Arbeitsstunde täglich dokumentiert werden muss.

Arbeitgeber waren bisher gesetzlich weitgehend lediglich zur Erfassung von Arbeitszeiten verpflichtet, die über acht Stunden täglich hinausgehen. Jetzt muss diese Lücke geschlossen werden und Zeiterfassung ab der 0. Stunde erfolgen. In vielen Betrieben gibt es bereits eine elektronische Zeiterfassung, die diese Anforderung erfüllt.

Für Kleinstbetriebe mit wenigen Mitarbeitern ist die Stempeluhr eine preiswerte Alternative. Die tägliche Arbeitszeit wird auf Stempelkarten protokolliert und das Unternehmen muss nicht in elektronische Systeme investieren. Unsere Stempeluhren gibt es in verschiedenen Ausprägungen von der einfachen Protokollierung bis hin zur automatischen Errechnung der Tagessalden.

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